Beitrags-, Gebühren- und
Finanzordnung
des Tanzsportvereins Schwarz-Gelb Wittenberg 1957
e.V.
I. Beiträge:
1. Aufnahmegebühr (einmalig) 5,00
2. Mitgliedsbeitrag (monatlich):
a) Ordentliches Mitglied
aa) aktiv Kinder und Jugend 15,00 €
ab) aktiv Erwachsene 20,00 €
bb) passiv 5,00 €
b) Förderndes Mitglied 20,00 €
c) Ehrenmitglied 0,00 €
d) Trainingsmitgliedschaft (kein Gruppentraining)
10,00 €
e) Sozialbeitrag 7,50 €
f) Zweitmitgliedschaft 7,50 €
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 15. des Monats auf das
Konto des Vereins zu überweisen. Der Vorstand kann auf
schriftlichen Antrag ordentlichen Mitgliedern den Sozialbeitrag
gewähren. Vorraussetzungen dafür sind die Bestimmungen des
Familien- und Sozialpasses der Lutherstadt Wittenberg. Wechsel von
Beitragsgruppen in eine andere, die mit einer Ermäßigung des
Beitrages verbunden sind, sind mit einer Frist von vier Wochen zum
Monatsende zu beantragen.
3. Sonderzahlungen:
a) Ausgleichzahlungen pro nicht geleisteter
Arbeitsstunde 5,00 €
b) Teilnahme am Gruppentraining für
Nichtmitglieder (pro UE/Person) 10,00 €
c) Mahngebühren ab 2. Mahnung 5,00 €
II. Gebühren:
1. Start-/Lizenzmarken
Die Gebühren für Startbücher, Start- und Lizenzmarken werden von
jedem Lizenzträger selbst getragen.
2. Lehrgänge/Kader
Die Kosten für Kaderlehrgänge, Lizenzerwerbs- und
Lizenzerhaltslehrgänge werden grundsätzlich von jedem
Tänzer/Lizenzträger selbst getragen. 3.
Schautänze
Die Gebühren für Schautanzgenehmigungen für selbst organisierte
Auftritte werden von den Tänzern selbst getragen.
III. Schautanzgelder:
Einnahmen aus Schautanzauftritten, die über den TSV gebucht werden,
verbleiben in voller Höhe beim TSV. Die Teilnehmer können laut
Beschluss des Vorstandes eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Einnahmen aus Schautanzauftritten, die von den Tänzern selbst
organisiert werden, verbleiben in voller Höhe bei den
Tänzern.
IV: Bankverbindung
TSV Schwarz-Gelb Wittenberg 1957 e.V.
Sparkasse Wittenberg
BLZ: 805 501 01
Kontonummer: 25003
Stand 01.01.2011